Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von REVORM (Auftragnehmer) an. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot und Auftragserteilung
2.1 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Das Angebot umfasst die Arbeitsleistungen des Auftragnehmers (Honorar) und ggf. technische Nebenkosten (z.B. Fremdleistungen, Material). Die Preise enthalten in der Regel keine Mehrwertsteuer.
2.2 Die Auftragserteilung erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch schlüssige Handlung (z.B. Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase) des Auftraggebers.
2.3 Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass ein Angebot erstellt worden ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei der Abrechnung die Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer anzuwenden. Dies gilt entsprechend bei vom Auftraggeber nach Auftragserteilung veranlassten Änderungen oder Ergänzungen.
2.4 Sofern keine Festpreise vereinbart werden, versteht sich das Angebot vorbehaltlich üblicher Preissteigerungen oder -senkungen. Zu einer Kostensteigerung von mehr als 10% gegenüber dem Angebot hat der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten und Informationen unmittelbar nach der Auftragserteilung in einer geeigneten Form zur Verfügung zu stellen.
3.2 Für alle Schäden, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen sind, ist der Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtet.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Photos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer wegen der enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
4. Urheberrechte
4.1 Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und die des Werkvertragsrechtes. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.2 Die Entwürfe, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung—auch von Teilen oder Details—ist unzulässig.
4.3 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung des Auftragnehmers und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Der Auftragnehmer hat über den Umfang der Nutzung einen Auskunftsanspruch.
4.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitwirkung begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
5. Fremdleistungen
5.1 Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer, als Vermittler die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Zulieferer zu vergeben. Soweit der Auftragnehmer Fremdleistungen im eigenen Namen und auf seine Rechnung vergibt, stellt ihn der Auftraggeber von hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
5.2 Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl der Zulieferer unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Ergebnis.
6. Lieferung
6.1 Der Auftragnehmer sendet seine Arbeiten dem Auftraggeber auf Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
6.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 bgb bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Auslagen für technische Nebenkosten) verlangt werden.
6.3 Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Bereitstellung von Informationen oder Material, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine.
7. Beanstandungen
7.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der vom Auftragnehmer oder von Dritten gelieferten Produkte (z.B. Filme, Disketten, Ausdrucke) sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenergebnisse in jedem Fall zu prüfen. Etwaige Fehler sind dem Auftragnehmer gegenüber unverzüglich nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, gelten die gelieferten Produkte bzw. zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenergebnisse als angenommen und die Gefahr etwaiger Fehler bei der Weiterverarbeitung geht auf den Auftraggeber über.
7.2 Im Falle der unkontrollierten Freigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse durch den Auftraggeber nicht entdeckt werden können. Soweit Fehler erst nach Freigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt die Haftung des Auftragnehmers auf den Auftragswert der Druckvorlage beschränkt.
7.3 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
7.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für eine patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit bzw. rechtliche Unbedenklichkeit der erstellten Designleistungen.
7.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
8. Zahlungen
8.1 Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 bgb zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
8.2 Die vom Auftragnehmer gelieferten Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen sein Eigentum. Auch die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung der Forderungen abhängig. Dem Auftragnehmer steht an allen vom Auftraggeber gelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
8.3 Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen erlaubt.
9. Belegexemplare
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dem Auftragnehmer von vervielfältigten Werken mindestens 10 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
10. Treue- und Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven, allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Alle dem Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse werden von ihm mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bewahrt und alle diesbezüglichem Informationen und Unterlagen vertraulich behandelt. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustandekommt.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg.
11.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
11.3 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Stand: Juli 2004